Zusammenfassung
Mit der zunehmenden Digitalisierung des Alltags wird „Self Tracking", die Erhebung eigener Vital- und Verhaltensdaten durch technische Hilfsmittel, zu einem Massenphänomen, das auch Versicherer zur Optimierung ihrer Kalkulation und Personalisierung ihrer Produkte nutzen können. Der folgende Beitrag untersucht den Self-Tracking-Tarif, einen Tarif, der durch Self-Tracking-Daten dokumentiertes, risikobewusstes Verhalten des Versicherungsnehmers mit einem Prämiennachlass honoriert. Für die Vertragsgestaltung stehen dem Versicherer hier zwei Grundformen zur Auswahl, der Self-Tracking-Tarif mit Prämienanpassungsklausel und der Self-Tracking-Tarif im Überschussbeteiligungsmodell. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen insbesondere das AGB-Recht an die jeweilige Form des Self-Tracking-Tarifs stellt und inwieweit eine Trennung von Versicherungsvertrag und Self-Tracking-Abreden zulässig ist.
from # All Medicine by Alexandros G. Sfakianakis via alkiviadis.1961 on Inoreader http://ift.tt/2j1FTFi
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